JudikaturJustizRS0040665

RS0040665 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 1972

Diese Bestimmung will verhindern, daß der Sachverständige zwar formell wegen eines Befangenheitsgrundes, tatsächlich aber deshalb abgelehnt wird, weil das Gutachten einer Partei ungünstig erscheint.