JudikaturJustizRS0040577

RS0040577 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 1972

Die Vernehmung einer wegen falscher Zeugenaussage verurteilten Person als Partei ist unzulässig. Eine Ausnahme von diesem Verbot für den Fall, daß andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen, läßt sich aus dem klaren Wortlaut des § 372 ZPO nicht ableiten.