1Ob93/72—OGH Entscheidung
05. Mai 1972
…§ 321 ff ZPO. Bei den Gründen, aus denen Zeugen nicht vernommen werden dürfen, handelt es sich, wie sich das Gesetz an anderer Stelle (§ 372 ZPO) ausdrückt, um Ausschließungsgrunde, die von Amts wegen wahrzunehmen sind (Fasching III, 412; Neumann[4] 1048; Herz in ÖJZ 1969, 384). Auf das Recht zur Verweigerung…