Spruch Den beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, dem Zweitbeklagten binnen 14 Tagen die mit S 7.385,40 bestimmten Kosten seiner Revisionsbeantwortung (darin S 641,40 Umsatzsteuer) zu ersetzen. Der Zweitbeklagte ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die m…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei gewährte dem Erstbeklagten mit Kreditvertrag vom 24. Juni 1980 einen Kredit von S 1,3 Millionen. Der Zweitbeklagte verpfändete zur Sicherstellung dieses Kredites bis zum Höchstbetrag von S 1,560.000,-- mit Pfandbestellungsurkunde vom 16./22. Juli 1980 seine L…
Rechtliche Beurteilung Den beiden Revisionen kommt keine Berechtigung zu. 1.) Revision der klagenden Partei: a) Zum Revisionsgrund nach § 503 Abs 1 Z 3 ZPO: Eine Aktenwidrigkeit erblickt die klagende Partei darin, daß das Berufungsgericht davon ausgeht, auf den strittigen Grundstücken könne nur ein Landwirt bauen, was von…