JudikaturJustizRS0040546

RS0040546 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2022

Gemäß § 349 Abs 1 ZPO findet unter anderem gegen die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Weigerung einer Aussage ein abgesondertes Rechtsmittel nicht statt. Dies muss mangels einer im Gesetz getroffenen Unterscheidung sowohl für in erster Instanz als auch für in zweiter Instanz gefaßte derartige Beschlüsse gelten.

Entscheidungen
3