Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen an Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen: Die erstklagende Partei EUR 2.016,32 (darin EUR 336,05 Umsatzsteuer); die zweitklagende Partei EUR 546,39 (darin EUR 91,07 Umsatzsteuer); d…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger waren Angestellte der Beklagten und wirkten im Rahmen ihrer Tätigkeit an Entwicklungen mit, für die der Beklagten österreichische Patente erteilt wurden. Gegenstand der (verbundenen) Verfahren ist die Erfindervergütung für die Anteile der Kläger an den Patenten 365.8…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene Revision der Kläger ist nicht berechtigt. Zur Bemessung der Vergütung nach den §§ 8 ff PatG hat der Oberste Gerichtshof zuletzt in der Entscheidung 9 ObA 7/04a (= DRdA 2005, 275 [ Mayr ]) Stellung genommen. Dabei hat er die maßgebenden Grundsätze wie folgt zusammeng…