Spruch Die Eintragung im Beurkundungsregister des Notars sowie die notarielle Beurkundung der Echtheit einer Unterschrift auf einer Privaturkunde sind Urkunden. Dagegen ist der Beweis der Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges zulässig OGH 14. November 1974, 2 Ob 241/74 (OLG Wien 4 R 48/74 LG Eisenstadt 1 …
Text Mit beglaubigter Vollmacht vom 21. Mai 1970 erteilte Johann F (Inhaber einer "Finanzkanzlei" in X) der Ingrid B (Kreditvermittlerin in Y) "Prozeßvollmacht" und bevollmächtigte sie insbesondere, Einverleibungs-, Vorrangseinräumungs- und Löschungserklärungen abzugeben, Gesuche um Bewilligung grundbüch…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Mangelhaftigkeit des Verfahrens wird darin erblickt, daß das Urteil sich bloß darauf stütze daß der Beklagte am 6. Dezember 1971 nicht in der Kanzlei des Notais Dr. P gewesen sei. Eine dem Gesetz entsprechende Legalisierung könne von einem öffentlichen Notar auch a…