Spruch Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts einschließlich seiner Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.731,86 EUR (darin 455,31 EUR USt) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens binne…
Text Begründung: [1] Die Klägerin begehrte mit ihrer Mahnklage von der beklagten Gesellschaft 21.826,47 EUR sA. Nach dem Bericht des Zustellers wurde der antragsgemäß erlassene Zahlungsbefehl am 14. Juli 2020 am Sitz der Beklagten zugestellt. Der Zustellnachweis wies nachstehenden Inhalt auf: /Dokument…
Rechtliche Beurteilung [13] Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, das Rechtsmittel ist auch berechtigt. [14] 1. Nach § 22 Abs 1 ZustG ist die Zustellung vom Zusteller auf dem Zustellnachweis (Zustellschein) zu beurkunden (RIS Justiz RS0006957 [T5]; vgl auch RS0036420 ). [15] 2.1 Die vom …