JudikaturJustizRS0040447

RS0040447 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2018

Wird § 273 ZPO - wegen Beweisschwierigkeiten - angewendet, ist auf die (dem materiellen Recht zugehörenden) Beweislastregeln nicht Bedacht zu nehmen, und es sind Überlegungen darüber müßig, ob dem Kläger unter Umständen die Erbringung eines prima-facie-Beweises gelungen wäre.

Entscheidungen
7