Spruch Die Revisionsergänzung der beklagten Parteien wird zurückgewiesen. 2. zu Recht erkannt: Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die Beklagten haben der Klägerin die mit S 18.483,54 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.680,32 Umsatzsteuer) zur ungeteilten Hand binnen 14 …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin verkaufte dem Zweitbeklagten am 4.August 1980 ihr Textilgeschäft in Bludenz, Alte Landstraße 3. Die Verhandlungen für die Klägerin führte ihr Ehemann Walter R***. Es wurde die Übernahme des gesamten mit 31.Dezember 1980 vorhandenen Warenlagers mindestens zum Einkauf…
Rechtliche Beurteilung Die Ergänzung der Revision der beklagten Parteien ist zurückzuweisen, weil jeder Partei nur ein Rechtsmittelschriftsatz zusteht. Ergänzungen sind auch dann unzulässig, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Frist eingebracht werden (JBl. 1959, 376 uva.). Daran hat sich durch die Zivilverfahrens-Novelle…