Spruch I. Das gegen den Achtbeklagten geführte Verfahren ist unterbrochen. II. Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, jeder beklagten Partei mit Ausnahme der achtbeklagten Partei die mit je 36.945,36 EUR (darin enthalten je 6.157,56 EUR USt) bestimmten Kosten der jeweili…
Text Entscheidungsgründe: Zu I. Über das Vermögen des Achtbeklagten wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Baden vom 21. Juli 2014, AZ *****, das Schuldensregulierungs-verfahren eröffnet, dem Schuldner die Eigenverwaltung entzogen und Dr. Stefan Riel zum Masseverwalter bestellt. Gemäß § 7 Abs 1 iVm § 18…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig, aber nicht berechtigt. Folgendes wurde erwogen: 1. Der Oberste Gerichtshof hält die Begründung des angefochtenen Urteils für zutreffend, und verweist die Revisionswerberin darauf (§ 510 Abs 3 ZPO). Dagegen sind die Revisionsausführungen nicht stichhaltig. Ergä…