JudikaturJustizRS0040436

RS0040436 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2018

Die dem Gericht erteilte Befugnis, im Fall der Unmöglichkeit (oder besonderen Schwierigkeit) des Beweises der Höhe einer Forderung die Höhe des Betrages nach freier Überzeugung festzusetzen, hat zur Folge, dass den Kläger bezüglich der Forderung keine unbedingte Beweislast trifft.

Entscheidungen
8