JudikaturJustizRS0040360

RS0040360 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 1988

Gemäß § 277 Abs 4 ZPO ist gegen Beschlüsse, wonach von einem bereits gefaßten Beweisbeschluß wieder abgegangen wird, ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig.

Entscheidungen
4