Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und dem Berufungsgericht die Entscheidung über die Berufungen der Parteien aufgetragen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.629,60 (darin S 771,60 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Rekursverfahr…
Text Begründung: Der Kläger brachte am 28.Juni 1989 eine Klage gegen eine als "Reisebüro S***, Geschäftsführer Frau Mag.Inge G***, Graz, Schörgelgasse 6", bezeichnete beklagte Partei ein, in der er S 88.702,10 brutto sA an Überstundenentgelt, Reisediäten und Sachaufwendungen aus einem beendeten Arbeitsv…
Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluß richtet sich der Revisionsrekurs (richtig Rekurs) des Klägers mit dem Antrag, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und dem Berufungsgericht die neuerliche Entscheidung über die Berufungen aufzutragen. Die Beklagte beantragt in ihrer Rekursbeantwortung (§ 521a Abs. 1 Z 3 ZPO…