JudikaturJustizRS0040290

RS0040290 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2020

Vom Beweis des ersten Anscheins ist der Indizienbeweis streng zu trennen, der darauf gerichtet ist, durch den Beweis bestimmter Hilfstatsachen dem Gerichte die volle Überzeugung des Vorhandenseins der direkt nicht oder nur schwer zu beweisenden Haupttatsache zu vermitteln.

Entscheidungen
8