Spruch Beim Abhandenkommen eines Schmuckstücks aus einem Hotelzimmer ist ein bestimmter Geschehensablauf nicht typisch; ein prima-facie-Beweis zur Herbeiführung der unbeschränkten Haftung des Gastwirts für seine Leute kommt daher nicht in Betracht OGH 25. 1. 1984, 1 Ob 502/84 (LG Klagenfurt 3 R 262/83; BG…
Text Die Klägerin nächtigte vom 6. bis 7. 2. 1980 als Gast im Hotel des Beklagten, Zimmer Nr. 209. Als sie sich am 7. 2. 1980 um etwa 7.30 Uhr oder 7.45 Uhr in den Frühstücksraum des Hotels begab, ließ sie ihre Uhr und einen Brillantring im Wert von 50 000 S im Zimmer auf einem kleinen Toilettetisch lieg…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Es ist richtig, daß zur Frage der Anwendung des Anscheinsbeweises bei Haftungsfällen nach § 970 ff. ABGB, soweit ersichtlich, keine Rechtsprechung des OGH vorliegt. Die Frage, ob und nach welchen Grundsätzen der sogenannte Anscheinsbeweis möglich ist, ist revisibel (EvBl. 1983/1…