JudikaturJustizRS0040274

RS0040274 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. April 2022

Der Anscheinsbeweis ist die Verschiebung des Beweisthemas von der tatbestandsmäßig geforderten Tatsache auf eine leichter erweisliche Tatsache, die mit ihr in einem typischen Erfahrenszusammenhang steht.

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