Spruch Beide Revisionen werden zurückgewiesen. Die Kosten der Revisionsbeantwortung der klagenden Partei sind weitere Verfahrenskosten. Die beklagte Partei hat die Kosten ihrer Revisionsbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Für das Revisionsverfahren wesentlich ist nur noch, dass 2003 bei der Klägerin wegen eines 7,5 mm großes Aneurysma an der Spitze der Arterie basilaris im Gehirn, im Hinblick auf das erhöhte Rupturrisiko eine endovaskuläre Therapie fachgerecht durchgeführt und die Klägerin vor der Durchfü…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind mangels Darstellung einer Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. Soweit die Beklagte moniert, dass ein von ihr angebotenes Beweismittel, insbesondere ein Sachverständigenbeweis, vom Erstgericht nicht aufgenommen wurde, übersieht sie, dass vom Berufungsgericht …