Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 1.811,65 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 301,94 EUR an USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Den Gegenstand des Revisionsverfahrens bildet das mit Oppositionsklage vom 6. Jänner 2013 erhobene Begehren, die in einem näher bezeichneten Exekutionsverfahren beim Erstgericht gegen den Kläger bewilligte Unterhaltsexekution zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes (für den Zeitr…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers zeigt keine erheblichen Rechtsfragen im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO auf und ist deshalb – ungeachtet des nicht bindenden Zulässigkeitsausspruchs des Berufungsgerichts – als nicht zulässig zurückzuweisen. Das ist wie folgt kurz zu begründen (§ 510 Abs 3 ZPO). 1. Der Kläger brach…