JudikaturJustizRS0040115

RS0040115 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 2011

Ein gerichtliches Geständnis - die gegenüber dem Gericht in der für Parteienerklärungen erforderlichen Form abgegebene Erklärung einer Partei, dass eine tatsächliche Behauptung des Gegners zutrifft - wirkt beweisbefreiend. Ein derartiges Geständnis löst dort, wo die Verhandlungsmaxime herrscht, weder eine Tatsachenfeststellung noch eine Beweiswürdigung aus und nötigt das Gericht, den unbestrittenen Sachverhalt sogleich zu subsumieren.

Entscheidungen
5