JudikaturJustizRS0040092

RS0040092 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2022

Ein Sachverhalt ist schon dann außer Streit gestellt, wenn das Vorbringen einer Partei zu diesem Sachverhalt mit den darauf abzielenden Behauptungen der anderen Partei inhaltlich übereinstimmt.

Entscheidungen
5