JudikaturJustizRS0040028

RS0040028 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Februar 2004

Es ist gerichtsbekannt, daß die Pensionsberechtigten vom Versicherungsträger anläßlich der Zuerkennung der Pension schriftlich darauf hingewiesen werden, daß sie verpflichtet sind, ein allfälliges Einkommen dem Versicherungsträger bekanntzugeben.