Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem Kläger auf Grund seines Antrags vom 17. Februar 1979 seit 1. März 1979 die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. In dem Bescheid vom 9. April 1979 über die Gewährung der Alterspension stellte sie zugleich die dem Kläger ab 1. Mä…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Da die rückgeforderte Leistung mehrmals mit Bescheid festgestellt wurde, hatte der Oberste Gerichtshof zunächst zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Rückforderung zulässig ist. Hiezu bestimmt § 107 Abs 1 ASVG (und entsprechend § 76 Abs 1 GSVG, § 72 Abs 1 BS…