RS0040010 – OGH Rechtssatz
RS0040010 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Durch die beim unzuständigen Gerichte innerhalb der Frist des § 569 ZPO eingebrachte, nach deren Ablauf an das zuständige Gericht überwiesene Klage auf Zurückstellung des Bestandobjektes wird die stillschweigende Erneuerung des Bestandvertrages verhindert.