JudikaturJustizRS0039945

RS0039945 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Mai 2014

Wenn auch § 266 ZPO nur von Tatsachen spricht, kann ein Geständnis auch in Bezug auf Rechte und Rechtsverhältnisse abgelegt werden, soferne der Gestehende auch versteht, welche Tatsachen die Rechte oder Rechtsverhältnisse beinhalten.

Entscheidungen
37