JudikaturJustizRS0039935

RS0039935 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2020

Die Ersetzung eines Streitgegenstandes (hier: Zuhaltung eines bestehenden Bestandvertrages) durch eine anderen (hier: Abgabe einer Willenserklärung bezüglich derselben Wohnung) ist Klagsänderung.

Entscheidungen
3