JudikaturJustizRS0039934

RS0039934 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 2019

Über die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes, dem die Klage überwiesen wird, wird im Zuge eines Zuständigkeitsstreites nach § 261 Abs 6 ZPO auf keinen Fall endgültig entschieden, auch dann nicht, wenn möglicherweise von der Zuständigkeit des anderen Gerichtes die inländische Gerichtsbarkeit abhängt.

Entscheidungen
5