JudikaturJustizRS0039842

RS0039842 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 1976

Nach Beginn der mündlichen Streitverhandlung erstattete Schriftsätze sind, soweit sie Sachvorbringen zur Vorbereitung der mündlichen Streitverhandlung enthalten, unzulässig und zurückzuweisen.