JudikaturJustizRS0039627

RS0039627 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2006

Die Änderung der Bezeichnung der beklagten Partei von der durch die Erben vertretenen Verlassenschaft in dieselben Erben wegen bereits vor Klagserhebung erfolgter Einantwortung ist eine Richtigstellung der Parteienbezeichnung und nicht die Einführung einer neuen Partei in den Rechtsstreit.

Entscheidungen
6