Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil lautet: „1. Die Klageforderung besteht mit 6.590,65 EUR zu Recht. 2. Die Gegenforderung besteht bis zur Höhe der Klageforderung nicht zu Recht. 3. Die beklagte Partei ist schuldig, den klag…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die beiden Kläger , die gemeinsam eine Anwaltssozietät (GesbR) bilden und dabei stets gemeinsam nach außen auftreten, begehren von der Beklagten den aus dem Spruch ersichtlichen Betrag an offenem Anwaltshonorar aus ihnen von der Beklagten erteilten zivil- und strafrechtlic…
Rechtliche Beurteilung [9] Die Kläger begründen die Zulässigkeit der Revision (zutreffend) damit, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen nicht der ständigen Rechtsprechung entsprechen, wonach bei behaupteten Beratungsfehlern eines Rechtsanwalts der mutmaßliche Verlauf der Geschehnisse bei ordnungsgemäßer Beratung fest…