JudikaturJustizRS0039622

RS0039622 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. April 2023

Für die Frage der Zulässigkeit einer Klagsänderung oder Ausdehnung ist es belanglos, ob dieser geänderte oder erweiterte Anspruch begründet ist oder nicht und ob der Rechtsweg zulässig ist, weil maßgebend nur der Prozeßaufwand ist, der meist bei derartigen Klagsänderungen oder Erweiterungen nicht entfaltet wird.

Entscheidungen
10