JudikaturJustizRS0039594

RS0039594 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Klagsänderungen sind unzulässig, wenn durch die Änderung des Begehrens oder des Klagegrundes der Rahmen des ursprünglichen Rechtsstreites gesprengt würde oder wenn das Verfahren ohne Rücksicht auf die Klagsänderung bereits spruchreif wäre (vgl JBl 1955,502).

Entscheidungen
15