Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß die Entscheidung der ersten Instanz wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 5.433,60 (darin S 905,60 an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsrekurses …
Text Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten in seiner am 6.11.1992 erhobenen Klage die Zahlung von S 91.972,80 s.A. mit der Begründung, sie schulde ihm diesen Betrag für gelieferte Waren und erbrachte Leistungen. Die Beklagte beantragte die Klagsabweisung und wendete ein, dem Kläger nie eine…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs des Klägers ist zulässig und berechtigt. Eine Klagsänderung im Sinne des § 235 Abs.1 ZPO liegt vor, wenn das Klagebegehren erweitert oder sonst geändert wird; auch eine Änderung des Klagsgrundes - also des tatsächlichen Vorbr…