JudikaturJustizRS0039518

RS0039518 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Eine Klagsänderung ist zuzulassen, wenn sie es ermöglicht, das zwischen den Parteien streitige Rechtsverhältnis mit den einfachsten Mitteln, unter Vermeidung eines weiteren Prozesses, klarzustellen.

Entscheidungen
32