JudikaturJustizRS0039517

RS0039517 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2001

Hat eine Bank ihr gesamtes bankgeschäftliches Unternehmen gemäß § 8 a KWG in eine Aktiengesellschaft eingebracht, so tritt aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge die Aktiengesellschaft anstelle der Bank als Partei in den Prozeß ein.

Entscheidungen
3