Spruch 1.) Die Bezeichnung der beklagten Partei wird in Elke H*****, berichtigt. 2.) Die Rekurse werden zurückgewiesen. 3.) Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 21.375, - (darin enthalten S 3.562,50 USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung ON 59 zu ersetzen. …
Text Begründung: Zu 1.) Die beklagte Verlassenschaft wurde (nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Streitteile [ON 55 und ON 59]) der bedingt erbserklärten Erbin Elke H***** eingeantwortet. Die Parteienbezeichnung war daher infolge Gesamtrechtsnachfolge richtig zu stellen (Rechberger/Frauenberger ZPO…
Rechtliche Beurteilung Sowohl der Revisionsrekurs gegen den Beschluss, mit welchem die Klageänderung zugelassen wurde, als auch der Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes sind entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Rekurs bzw Berufungsgerichtes mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage unz…