JudikaturJustizRS0039372

RS0039372 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2024

Die Berichtigung einer fehlerhaften Parteibezeichnung ist auch noch nach Zustellung des Zahlungsbefehles und Eintritt der Rechtskraft (auf Grund der Aktenlage) zulässig.

Entscheidungen
4