Spruch Eine aufschiebende Bedingung schiebt bis zu ihrer Erfüllung den Anfall des Zugedachten auf; der einstweilige Genuß kommt in der Regel den gesetzlichen Erben zu; hat der Erblasser jedoch bestimmt, was zu geschehen hat, wenn die Bedingung nicht erfüllt wird, hat auch der einstweilige Genuß demjenigen …
Text Jakob G jun., der Ehegatte der Klägerin, und Antonia G, seine Stiefmutter, waren gesetzliche Erben nach dem 1920 verstorbenen Jakob G sen., in dessen Eigentum u. a. eine Liegenschaft mit dem Wohnhaus S 58 und einem daran angebauten Stallgebäude gestanden war. Auf Grund eines Übereinkommens vom 17. F…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Nach § 1447 ABGB wird eine Verbindlichkeit aufgehoben, wenn die Erfüllung durch einen Zufall unmöglich wird. Hiezu führten, wie das Berufungsgericht richtig darlegt, Pisko - Gschnitzer in Klang[2] VI, 540 aus, daß die Erfüllung dann entfalle, wenn der Schuldner die Leistung aus …