JudikaturJustizRS0039309

RS0039309 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2017

Bei Fortsetzung eines durch die Konkurseröffnung unterbrochenen Verfahrens sind die hiefür erforderlichen Klagsänderungen ohne die sonstigen Voraussetzungen zulässig.

Entscheidungen
7