JudikaturJustizRS0039302

RS0039302 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juni 2022

"Veräußerung" ist jeder Wechsel in der Rechtszuständigkeit an der vom Klagebegehren betroffenen Sache oder Forderung außerhalb einer Gesamtrechtsnachfolge.

Entscheidungen
10