Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 751,92 EUR (darin 125,32 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Die Beklagte ist ein Stromvertriebsunternehmen. Der Kläger zählte aufgrund eines bestehenden Energielieferungsvertrags zu ihren Kunden. Im August 2022 richtete die Beklagte ein Schreiben an den Kläger, in dem sie mitteilte, per 15. 8. 2022 eine Anpassung der Allgemeinen Bedingungen…
Rechtliche Beurteilung [10] Die Revision ist ungeachtet des Zulassungsausspruchs des Erstgerichts, der den Obersten Gerichtshof nicht bindet, mangels einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO unzulässig. [11] 1. Die Revision macht geltend, die Beklagte habe den neuen Tarif „Optima entspannt“ nach dem Inhalt ih…