Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Arbeitsrechtssache wird an das Prozeßgericht erster Instanz zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage vom Beklagten S 206.601,34 sA. Sie habe mit ihm am 12.11.1992 ein Belieferungsübereinkommen abgeschlossen, mit dem er es übernommen habe, von der Klägerin angelieferte Treibstoffe als deren selbständiger Handelsagent und von ihr angeliefertes Heizöl…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs, über den gemäß § 11 a Abs 3 Z 1 und 2 ASGG ein Dreiersenat (§ 7 des Bundesgesetzes über den Obersten Gerichtshof) zu entscheiden hat, ist zulässig, weil die angefochtene Entscheidung in mehrfacher Hinsicht nicht dem Gesetz entspricht. Daß es sich bei den vom Rekursgericht zurüc…