Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden als Teilurteil bestätigt, das zu lauten hat: Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei 54.295,94 EUR samt 4 % Zinsen seit dem 1. 9. 2011 zu bezahlen, und es werde festgestellt, dass die be…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist seit 25 Jahren Fachärztin für Dermatologie. Sie befasst sich seit geraumer Zeit mit Schönheitsbehandlungen. Der 1981 geborene Kläger war bereits vor 2005 seit Jahren bei der Beklagten in Behandlung. Er ließ sich insbesondere die ihn störende Nasolabialfalte mit …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist auch zum Teil im Sinn des Aufhebungsantrags berechtigt. Zum Zahlungsbegehren: Nach § 1299 ABGB hat der Geschädigte den Schaden, das Vorliegen eines Kunstfehlers und dessen Ursächlichkeit oder Mitursächlichkeit für den Schaden zu beweisen. Für den Beweis des Kausalz…