Spruch Beide Rekurse werden zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei deren mit 1.959,48 EUR (davon 326,58 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei deren mit 1.961,64 EUR (davon 326,94 …
Rechtliche Beurteilung 1. Der Oberste Gerichtshof ist an den Zulässigkeitsausspruch des Berufungsgerichts nicht gebunden (§ 526 Abs 2 ZPO). 2. Gemäß der Regelung des letzten Satzes des § 510 Abs 3 ZPO, der kraft Größenschlusses auch für die Zurückweisung eines von der zweiten Instanz wegen einer - in Wahrheit nicht vorl…