Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es zu lauten hat: 1. Das Klagebegehren, die Beklagte sei schuldig, a) es zu unterlassen, die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, wonach sich die Klägerin einer unsauberen Praktik, insbesondere …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt das Gewerbe der Gebäudereinigung. Ein nicht unerheblicher Teil ihrer Aufträge betrifft die Reinigung von Gerichts- und Magistratsgebäuden und Kasernen. Die Beklagte ist Medieninhaberin der N*****. Die Klägerin erhielt nach einer öffentlichen Auftragsvergab…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht zur Frage, inwieweit das Anbot auf Abschluss eines vollstreckbaren Vergleichs die für ein Unterlassungsbegehren erforderliche Wiederholungsgefahr im Rahmen mehrerer nach § 1330 Abs 2 ABGB erhobenen Ansprüche beseitigt, von der Rechtsprechung des O…