Spruch Die Verpflichtung, nach Rücktritt vom Vertrag das empfangene Entgelt zurückzustellen oder zu vergüten, ist hinsichtlich empfangener sogenannter Warenwechsel, soweit sie bereits eskontiert wurden, durch bare Vergütung der Wechselsumme zu erfüllen, soweit sie aber bloß zum Inkasso eingereicht wurden, …
Text Der Kläger begehrt nach Rücktritt vom Kauf einer Limonadenerzeugungsmaschine die Zahlung der Gesamtsumme von 24 Wechseln über die Kaufpreisraten von je 5700 S, weil der Beklagte die Wechsel vereinbarungswidrig an die Raiffeisenkasse F weitergegeben habe, so daß er im Zeitpunkt der Klage bereits zwei…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs ist berechtigt, weil die Rechtssache - allerdings nur zum Teil zugunsten des Rekurswerbers - spruchreif ist. Die Bestimmung des § 921 ABGB zweiter Satz, wonach im Falle des Rücktrittes vom Vertrag das bereits empfangene Entgelt auf solche Art "zurückzustellen oder zu…