Spruch Der Revision wird Folge gegeben; das angefochtene Urteil wird in dem Sinne geändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens wird dem Endurteil vorbehalten.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger kam am 16. Mai 1950 auf der Lahrnsdorfer Bezirksstraße, und zwar auf einem Straßenstück, dessen Verwaltung und Erhaltung der Stadtgemeinde Steyr obliegt, in der Nähe des Kasinos in Steyr infolge schlechter Beschaffenheit der Straßendecke zum Sturz. Er klagte die Gemei…
Rechtliche Beurteilung Der Revision kommt Berechtigung zu. Was zunächst den von der beklagten Partei neuerdings erhobenen Einwand der unheilbaren Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes betrifft, so schließt sich der Oberste Gerichtshof in dieser Hinsicht der Rechtsauffassung der Vorinstanzen vollinhaltlich an. Wenn das…