Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit S 3.737,09 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 339,74 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit der am 20. August 1985 eingelangten Klage stellen die Kläger das Begehren, der Beklagte sei schuldig, jede Benützung ihres Grundstücks 1091 KG Schlatt, insbesondere ein Befahren als Zufahrt zum Grundstück 1040 KG Schlatt zu unterlassen. Sie bringen vor, sie seien Eigentümer…
Rechtliche Beurteilung Das Revisionsgericht, das an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 3 ZPO nicht gebunden ist (§ 508 a Abs 1 ZPO), hat dem Beklagten die Beantwortung der Revision frei gestellt (§ 508 a Abs 2 ZPO). In der von ihm erstatteten Revisionsbeantwortung beantragt der Beklagte, die Revision al…