Spruch Der Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 71 Abs 3 AußStrG). Die Antragstellerin ist schuldig, den Antragsgegnern die mit 492,57 EUR (darin enthalten 82,09 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin von zwei Grundstücken, die im aktuellen Flächenwidmungsplan der Gemeinde als „Freifläche Landwirtschaft“ gewidmet sind. Eines dieser Grundstücke ist eine Wiese, auf dem anderen befindet sich eine Hütte, die einen Wohnteil aufweist. Am 4. 11. 199…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer entscheidungsrelevanten erheblichen Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig. 1. Ein vom Rekursgericht verneinter Verfahrensmangel erster Instanz kann im vor…