RS0038043 – OGH Rechtssatz
RS0038043 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Da Österreich durch den StV die volle Souveränität erlangt hat, sind die österreichischen Gerichte nicht mehr gebunden, Verfügungen, die im österreichischen Recht keine Grundlage finden, als verbindlich anzuerkennen (Russenschenkung).