JudikaturJustizRS0038043

RS0038043 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Oktober 1957

Da Österreich durch den StV die volle Souveränität erlangt hat, sind die österreichischen Gerichte nicht mehr gebunden, Verfügungen, die im österreichischen Recht keine Grundlage finden, als verbindlich anzuerkennen (Russenschenkung).