RS0037917 – OGH Rechtssatz
RS0037917 – OGH Rechtssatz
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Zweck der abgabenrechtlichen Vorschriften des § 132 a Abs 6 Z 3 BAO und des § 11 UStG ist es nicht, Gesellschafter des Vertragspartners vor Schäden durch rechnerische Manipulationen ihrer Organe zu schützen, sondern den Finanzbehörden die nötige Transparenz der abgabenrechtlichen relevanten Sachverhalte zu verschaffen, die sie in der Lage versetzen soll, die Abgaben richtig zu bemessen.