Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die insgesamt mit EUR 1.220,54 (darin enthalten EUR 203,42 USt) bestimmten Kosten des Rechts…
Text Begründung: Am 6. Oktober 2005 brachte die klagende Partei beim Bezirksgericht St. Veit an der Glan eine gegen die beklagte Partei gerichtete Widerklage ein. In der vorbereitenden Tagsatzung wendete die beklagte Partei vor Eingehen in die Sache die örtliche und sachliche Unzuständigkeit des angerufe…
Rechtliche Beurteilung Da eine wirksam vorgenommene Prozesshandlung - hier der Überweisungsantrag gemäß § 261 Abs 6 ZPO - unwiderruflich ist, sofern er bereits zum Gegenstand einer Entscheidung gemacht wurde (Gitschthaler in Rechberger, ZPO², vor § 74 Rz 1), war nur über das Eventualbegehren der klagenden Partei zu entsch…