Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 12.293,85 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.030,35 an USt. und S 960,-- an Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellt das Begehren (Klageänderung AS 40), die Beklagte sei schuldig, es zu unterlassen, den Inhalt der ihr von der Klägerin am 20.4.1983 zur Verfügung gestellten Präsentationsmappe für eine Werbekampagne für die Süßwarenprodukte Firn, Arosa und Blockmalz durch Über…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Aus welchen Gründen das Urteil des Berufungsgerichtes nichtig sein soll, wird in der Revision nicht ausgeführt und ist dem Revisionsgericht auch nicht erkennbar. Auch die geltend gemachte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Unter dem Revisionsgrund …