Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 5.094,-- (darin enthalten S 849,-- Umsatzsteuer, keine Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Beklagte hat mit der V***** Stadthalle (vormals Verein V***** Kunsteisbahn) am 21.6.1979 für den Zeitraum von 35 Jahren einen Pachtvertrag abgeschlossen, mit dem ihr das ausschließliche und alleinige Recht eingeräumt wurde, auf dem Stadthallengelände die Gastwirtschaft zu betreiben…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil zu einem vergleichbaren Sachverhalt keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes vorliegt, er ist aber nicht berechtigt. Die klagende Partei macht in ihrem Rechtsmittel geltend, der zu sichernde Anspruch bestehe in dem Recht auf Führung eines Clubraumes mi…