Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichts wird mit der Maßgabe bestätigt, dass es in Spruchpunkt 4. des Ersturteils lautet: „Die beklagte Partei ist schuldig, es zu unterlassen, jene Allgemeinflächen der Liegenschaft EZ * KG *, die nicht von der Benützungsregelun…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger und der Beklagte sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ * KG *. Mit den Miteigentumsanteilen des Beklagten ist Wohnungseigentum am Objekt Top 4 und an der Garage Top 8 verbunden. Nach einer im Grundbuch gemäß § 17 Abs 3 WEG ersichtlich gemachten Benützungsregelung ist…
Rechtliche Beurteilung Die von den Klägern beantwortete Revision des Beklagten ist zur Klarstellung zulässig, im Ergebnis aber nicht berechtigt. 1.1 Das Berufungsgericht hat gemäß § 500 Abs 2 Z 1 lit a ZPO ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands je Teilbegehren 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteigt…